Eine Antennenanlage muss grundsätzlich geerdet werden, um im Falle eines Blitzschlages die Energie ableiten zu können. Man spricht hier vom äußeren Blitzschutz durch Erdung.

Dies gilt für alle Antennenanlagen und Satellitenantennen die weniger als 2 m unterhalb der Dachkante und weiter als 1,5 m vom Gebäude entfernt angebracht wurden. Alle Antennenanlagen die an oder in der Nähe von Gebäuden installiert werden müssen auf kürzestem Wege mit der Erde verbunden werden.

Achtung: Antennenerdung ist kein Ersatz für den Gebäudeblitzschutz nach DIN VDE 0185. Siehe dazu Erdungsleitungen an Antennenanlagen