Eine Antennenanlage muss grundsätzlich geerdet werden, um im Falle eines
Blitzschlages die Energie ableiten zu können. Man spricht hier vom äußeren
Blitzschutz durch Erdung.
Dies gilt für alle Antennenanlagen und
Satellitenantennen die weniger als 2 m unterhalb der Dachkante und weiter als
1,5 m vom Gebäude entfernt angebracht wurden. Alle Antennenanlagen die an oder
in der Nähe von Gebäuden installiert werden müssen auf kürzestem Wege mit der
Erde verbunden werden.
Achtung: Antennenerdung ist kein Ersatz für den
Gebäudeblitzschutz nach DIN VDE 0185. Siehe dazu Erdungsleitungen an
Antennenanlagen